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Immer nötig: Die allgemeinen strafrechtlichen Bedingungen. Damit der Staat bestrafen kann, muss „der Sachverhalt“
- erstens die allgemeinen strafrechtlichen Bedingungen erfüllen, die immer gelten: Täterschaft, Vorsatz, Rechtswidrigkeit, Schuld… hier zu den allgemeinen Voraussetzungen für Strafe/Bußgeld.
- zweitens die besonderen Voraussetzungen der jeweiligen konkreten Strafvorschrift – d.h. des konkret in Frage kommenden gesetzlichen Straftatbestandes. Siehe dazu die Links auf dieser Seite.