Gegen Sie hat ein Gericht eine Entscheidung gefällt – einen Beschluss erlassen oder ein Urteil ausgesprochen; Sie möchten dagegen ein Rechtsmittel einlegen: Hier ist fast immer eine Frist einzuhalten! (Hier zurück zur Übersichtsseite Rechtsmittel (Hier zurück zur zentralen Einstiegsseite).
Zu den Infos betreffend Fristen / Wiedereinsetzung:
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Ansonsten:
Kein Rechtsmittel – aber Nachholung rechtlichen Gehörs: § 33a StPO
Noch enger ist: Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens