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Als Geschädigte/r einer Straftat können Sie selbst mit Mitteln des Strafrechts gegen den Schädiger vorgehen. (Hier zurück zur letzten Übersichtsseite). Aber nichts erfinden – in diesem Fall bitte erst hier lesen.
Sie können als Opfer die Polizei / die Staatsanwaltschaft / das Strafgericht aus eigenem Recht im Strafverfahren begleiten. Nützen Sie es, wenn die staatlichen Behörden mit Ihnen an einem Strang ziehen. Hier kann man sicherstellen:
- dass der Täter bestraft wird
- dass das, was er getan hat, in einem amtlichen Urteil steht
- dass Sie in diesem Verfahren gut behandelt werden.
Die einzelnen strafrechtlichen Möglichkeiten sind:
- Ein Ermittlungsverfahren starten: Strafanzeige, Strafantrag stellen und Akteneinsicht nehmen
- Sich einer erhobenen Anklage anschließen: Strafrechtliche Nebenklage
- Nach einer Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft:
- bei Privatklagedelikten: Mit einer strafrechtlichen Privatklage
- sonst bei Einstellung wegen fehlenden Tatverdachts: Einstellungsbeschwerde / Gerichtliche Erzwingung einer Anklage.
- Ihren Schadensersatzanspruch gleich mit im Strafverfahren geltend machen: Adhäsionsverfahren
- Täter-Opfer-Ausgleich: Eine Entschuldigung bekommen; einen gütlichen Ausgleich erreichen, Ihren Schaden ein Stück weit ersetzt bekommen, und die Sache ist erledigt: Das ist oft nicht die schlechteste Idee.