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Als Geschädigte/r/ oder Opfer haben Sie gegen den/die Verantwortliche/n verschiedene Möglichkeiten im Zvilrecht. (Hier zurück zur letzten Übersichtsseite) .
Schadensersatz / Schmerzensgeld = „Zivilrecht“
„Zivilrechtlich“ heißt, es geht nur zwischen Ihnen und dem Täter um Ausgleich Ihres Schadens, d.h. um Geld. Hier geht es darum…
- sicherstellen, dass Ihr Sachschaden ersetzt wird
- sicherstellen von Schmerzensgeld für seelische Verletzungen,
- auch um Ausgleich des Schadens, den Ihre Angehörigen haben, weil Sie ausgefallen sind:
- wichtig auch: Sicherstellen der zukünftigen Ersatzpflicht für zukünftige Einbußen, die man heute noch nicht in Zahlen fassen kann (falls später noch eine Schadensfolge auftritt und/oder Sie weiter leiden – Diese Ansprüche können sonst recht schnell verjähren!)
Strafgericht: Nur Strafe
Das Strafgericht dagegen kümmert sich um die Strafe. Dies dürfen Sie ja nicht durch „Selbstjustiz“ erledigen.
Ähnlich im Zivilrecht: Sie dürfen Ihr Geld nicht gewaltsam eintreiben, sondern brauchen einen vollstreckbaren „Titel“, dann macht das notfalls der Gerichtsvollzieher.
Diesen „Titel“ (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Urteil…) bekommen Sie beim Zivilgericht.