Gegen Sie hat ein Gericht einen Beschluss erlassen? Hier die Infoseite zur Beschwerde / zur „sofortigen Beschwerde“ im Strafprozess.
(Hier zurück zur obersten Übersichtsseite des Themenbereichs) (Hier zurück zur zentralen Einstiegsseite).
Beschwerde: Gegen eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren
Ein Beschluss ist die „Allerwelts-Entscheidung“ eines Gerichts. Die Beschwerde ist das „Allerweltsrechtsmittel“ wenn das Gericht einen Beschluss erlassen hat. Speziellere Rechtsmittel gehen also vor: Die Beschwerde ist nicht bei Urteilen vorgesehen; so heißen die zentralen Entscheidung eines Gerichts, zu denen auch in aller Regel eine förmliche Verhandlung nötig ist. Hier gibt es dann Berufung / Revision / Rechtsbeschwerde).