Laut Gesetz müssen die die Möglichkeit haben, sich gegen Entscheidungen einer Behörde oder eines Gerichts zu wehren – Rechtsmittel einzulegen. Siehe allgemein hier.
Andererseits muss irgendwann Klarheit bestehen und eine Vollstreckung beginnen können.
Also gibt es Fristen für Rechtsmittel. Danach ist Schluss mit allen Diskussionen!
Fristablauf heißt: Rechtsmittel sind ab jetzt unzulässig und werden evtl. gar nicht mehr beachtet.
Die Entscheidung ist rechtskräftig und sie wird vor allem vollstreckbar.
Hier zu: Frist abgelaufen – Wiedereinsetzung? – jetzt sofort zum Anwalt!
Nur selten bleiben Entscheidungen immer – ohne Frist – angreifbar (bis zur Grenze einer „Verwirkung“).
Achtung: Bis auf Urteile sind Entscheidungen (Beschlüsse) in aller Regel sofort vollstreckbar. Ein Rechtsmittel hindert das nur, wenn dazu ein weiterer Antrag gestellt wird.