Ein Übergriff gegen einen anderen kann zu dreifachem Ärger und Kosten für Sie führen:
1. Das kann zu Strafe des Staates führen: Siehe hier weiter.
2. Der Verletzte kann privatrechtlich vorgehen notfalls vor dem Zivilgericht klagen: Siehe hier weiter.
3.: Vorgehen des Geschädigten gehen Sie im Strafprozess
Ein Strafprozess gegen Sie betreiben, das kann nicht nur Staatsanwaltschaft und Strafgericht – das kann ein Verletzte persönlich. Zum einen, indem er ein offizielles Strafverfahren begleitet: Als Nebenkläger. Dann sitzt er in Ihrem Prozess mit seinem Anwalt neben dem Staatsanwalt und Sie zahlen das alles nachher zusätzlich:
Wenn also der Geschädigte zum Rechtsanwalt geht, macht dieser nicht nur die privatrechtlichen Ansprüche (siehe 2.) gegen Sie geltend, sondern auch die strafrechtlichen Möglichkeiten des Opfers. Man kann als Verletzte/r:
- ein amtliches Ermittlungsverfahren starten: Strafanzeige, Strafantrag, dann Akteneinsicht nehmen (für seine Zivilklage)
- sich mit Anwalt einer strafrechtlichen Anklage anschließen; das kostet Sie dann diesen Anwalt gleich nochmal: Strafrechtliche Nebenklage
- seinen Schadensersatzanspruch gleich im Strafverfahren geltend machen: Adhäsionsverfahren
- sich gegen eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft beschweren (die Sie schon deshalb anklagen wird, weil sie die Propaganda der Linken fürchtet): Einstellungsbeschwerde / Erzwingung einer Anklage
- wenn die Staatsanwaltschaft gar nicht will: Eine strafrechtliche Privatklage erheben.