Damit der Staat bestrafen kann, muss „der Sachverhalt“
die allgemeinen strafrechtlichen Bedingungen erfüllen:
die immer gelten: Täterschaft, Vorsatz, Rechtswidrigkeit, Schuld… hier zur Übersicht.
UND die besonderen Voraussetzungen des Straftatbestandes und seiner evtl. Bezugsnormen:
von einfachsten Strafnormen (=Straftatbeständen) wie Körperverletzung und Diebstahl –
bis zu extrem komplizierten wie Steuerhinterziehung, viele Ordnungswidrigkeitentatbestände, die von einer Vielzahl weiteren Gesetzen erst einmal ausgefüllt werden müssen, so dass es auf deren Voraussetzungen zusätzlich ankommt…. hier zur Übersicht