– Von hier direkt zu den einzelnen Infoseiten: –
Hier zu: Text und Bedeutung Art. 8 GG
Hier zu: Versammlung– persönlicher und sachlicher Schutzbereich des Art. 8 GG
Hier zu: Umfang der Berechtigung gem. Art. 8 GG- gilt auch ohne Anmeldung
Hier zu: Basisinfos – eine Versammlung anmelden (48h vor Bekanntgabe!)
Hier zu: Insbes. Grundsatz der Versammlungsfreundlichkeit
Hier zu: Liste und §§: Versammlungsspezifische Eingriffe / Fallgruppen
Hier zu: Insbes.: Staatliche Neutralitätspflicht – Meinungsneutralität eines Vorgehens
Hier zu: Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen
Hier zu: Gesetzestexte versammlungsrelevante Straftatbestände (VersG)
Hier zu: Gesetzestexte versammlungsrelevante Straftatbestände (StGB)
Hier zu: Gesetzestexte versammlungsrelevante Bußgeldtatbestände (VersG)