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Hier zu den Infoseiten betreffend die allgemeinen rechtlichen Voraussetzungen für eine Verurteilung im Strafrecht: Was ein Strafgericht grundsätzlich braucht, damit es Sie überhaupt verurteilen kann.
Kurze Infos, um Ihnen als Betroffene/r – ohne Jurastudium – einen kleinen Einblick in die strafrechtlichen „Basics“ zu vermitteln.
Drei große Bereiche – überall Chancen zur Verteidigung:
(1) Damit ein Gericht eine Strafe verhängen darf, muss der Sachverhalt in allen Punkten gerichtlich nachgewiesen sein, und zwar prozessrechts-gemäß.
(2) Auf diese Weise müssen die besonderen Voraussetzungen der Strafvorschrift (§§) allesamt erfüllt und nachgewiesen sein – evtl. mit vielen dazu gehörigen Verweisungsnormen wie z.B. im Steuerrecht. Siehe dazu hier die Infos zu den konkreten Strafvorschriften (§§) und Bereichen.
(3) Und immer müssen die allgemeinen strafrechtlichen Bedingungen erfüllt sein, um Sie zu verurteilen.
Hier nun zu den näheren Infos:
Allgemeine strafrechtliche Verurteilungsvoraussetzungen:
- Hier zu: Der Sachverhalt muss die Strafvorschrift i.d.R. zu 100% erfüllen
- Hier zu: Wenn der § Vorsatz verlangt, muss der auch zu 100 % nachgewiesen sein
- Hier zu: Kein nachgewiesener Vorsatz-? Aber: Fahrlässigkeit strafbar?
- Hier zu: Nichts passiert (oder verantwortlich verursacht)? Aber: strafbarer Versuch?
- Hier zu: Strafbarkeit – nicht bei Rechtfertigung (Notwehr/Nothilfe)
- Hier zu: Strafbarkeit – nicht bei Entschuldigung/Unzurechnungsfähigkeit
- Hier zu: Strafbarkeit – nicht bei Verjährung
- Hier zu: Strafbarkeit vermeiden – Viele andere Möglichkeiten…
- Hier zu: Strafbarkeit – Strafbemessung: Wie minimiert man eine Strafe? (Übersichtsseite)
Eine Menge Chancen für Ihre Verteidigung.