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Die Wiederaufnahme eines Verfahrens (im Gegensatz zur Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist) ist die letzte Möglichkeit, ein bereits rechtskräftiges Urteil oder Strafbefehl zu beseitigen, evtl. nach nochmaliger Durchführung einer Verhandlung. Hier zu den einzelnen Infos:
Hier zu: Wiederaufnahme eines Strafverfahrens – Basisinfos
Hier zu: Wiederaufnahme – wegen strafbaren Vorfällen im Verfahren
Hier zu: Wiederaufnahme – wegen neuen Tatsachen oder Beweisen
Hier zu: Wiederaufnahme eines Strafverfahrens wegen Aufhebung eines vorgreiflichen Urteils
Hier zu: Vorsicht: Wiederaufnahme durch die Staatsanwaltschaft – zum Nachteil / zu Ungunsten