Ja – Sie müssen eventuell hingehen und müssen aussagen, auch wenn Sie meinen, nichts mehr zu wissen. Dann ist das eben die wahre Aussage: „Ich weiß es nicht mehr (sicher)“. Mehr dürfen Sie dann gar nicht sagen: Siehe die Info Was muss ich, was darf ich aussagen? Nur die heutige Erinnerung!
Aber vielleicht haben Sie ja ein Verweigerungsrecht: Siehe die Übersicht.
Sowieso ist klar: Niemanden falsch beschuldigen – und keine Falschaussagen.
Beraten Sie sich anwaltlich – vielleicht lösen Sie das besser über das selektive Aussageverweigerungsrecht in der Vernehmung, wo man Sie dann aber begleiten und beraten sollte.