Sie haben eine Ladung als Zeuge (Zeugin) zur Aussage – und haben damit Probleme, hätten am liebsten ein Zeugnisverweigerungsrecht? Hier zu den Infos dazu. (Hier zur zentralen Seite: Alle Infos betreffend die Zeugenaussage im Strafverfahren).
(Aber klären Sie zuerst Ihre wirkliche Position. Sind Sie rechtlich denn noch Zeuge – mit Pflicht zur vollen Aussage? Oder sind Sie eigentlich schon beschuldigt und haben volles Schweigerecht? Hier zu den Infos: Zeuge oder beschuldigt?.
Wenn Sie wirklich Zeuge sind, müssen Sie aussagen und haben dann Wahrheitspflicht. Aber Sie müssen nicht immer aussagen:
Ausnahmen: Zeugnisverweigerungsrecht – Auskunftsverweigerungsrecht (Aussageverweigerungsrecht)
Möglicherweise müssen Sie gar nichts sagen, wenn Sie nicht wollen. Sie können damit sogar eine frühere Aussage ungeschehen machen. Hier zu: Aussage gegen Angehörige? (Zeugnisverweigerungsrecht).
Müssen Sie wirklich alle Fragen beantworten – oder dürfen Sie wenigstens schweigen zu bestimmten gefährlichen Fragen? Eine sehr schwierige Situation. Hier zu:
Aussage bei Gefahr, mit einer Antwort sich selbst / Angehörige zu belasten? Auskunftsverweigerungsrecht.
Sie wurden (als erster) rechtskräftig verurteilt und werden plötzlich zur Aussage als Zeuge in genau dieser Sache geladen? Eine kritische Situation! Hier zu: Aussagepflicht nach rechtskräftigem Urteil?
Zeugenbeistand?
Hier zu: Zeuge/Zeugin: Zeugenbeistand in der Strafverhandlung
Es geht evtl. nicht ohne Anwaltliche Unterstützung!
Sie sehen – und die Infos sagen es Ihnen nochmals genauer -: Jedenfalls die letzten beiden Situationen ist alleine, ohne Anwalt/Anwältin, kaum zu beurteilen oder – zumal innerhalb einer laufenden Vernehmung – zu bewältigen. Daher: