Sie haben eine Ladung als Zeuge (Zeugin) zur Aussage – und haben damit Probleme, hätten am liebsten ein Zeugnisverweigerungsrecht? Hier zu den Infos dazu. (Hier zur zentralen Seite: Alle Infos betreffend die Zeugenaussage im Strafverfahren).
(Aber klären Sie zuerst Ihre wirkliche Position. Sind Sie rechtlich denn noch Zeuge – mit Pflicht zur vollen Aussage? Oder sind Sie eigentlich schon beschuldigt und haben volles Schweigerecht? Hier zu den Infos: Zeuge oder beschuldigt?.
Wenn Sie wirklich Zeuge sind, müssen Sie aussagen und haben dann Wahrheitspflicht. Aber Sie müssen nicht immer aussagen:
Ausnahmen: Zeugnisverweigerungsrecht – Auskunftsverweigerungsrecht (Aussageverweigerungsrecht)
Möglicherweise müssen Sie gar nichts sagen, wenn Sie nicht wollen. Sie können damit sogar eine frühere Aussage ungeschehen machen. Hier zu: Aussage gegen Angehörige? (Zeugnisverweigerungsrecht)
Sehr genau müssen sie prüfen, ob Sie wirklich alle Fragen beantworten müssen – oder wenigestens zu bestimmten Fragen schweigen dürfen. Eine schwierige Situation. Hier zu:
Aussage bei Gefahr, mit einer Antwort sich selbst / Angehörige zu belasten? Auskunftsverweigerungsrecht
Sie wurden (als erster) rechtskräftig verurteilt und werden plötzlich zur Aussage als Zeuge in genau dieser Sache geladen? Eine üble Situation. Hier zu: Aussagepflicht nach rechtskräftigem Urteil?
Anwaltliche Unterstützung / Zeugenbeistand?
Sie sehen selbst – und die Infos sagen es Ihnen nochmals genauer -: Jedenfalls die letzten beiden Situationen schafft keine/r alleine.
Hier zu: Zeuge/Zeugin: Zeugenbeistand in der Strafverhandlung